Ab 1. Oktober 2020 müssen sich Inhaber der Schengen-Visa, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der von Schengen-Ländern eingeführten Reisebeschränkungen nicht rechtzeitig nach Tadschikistan zurückkehren konnten – bis die Rückkehr in ihr Heimatland wieder möglich ist – zwecks Verlängerung ihres legalen Aufenthaltes an die zuständigen Behörden am Aufenthaltsort wenden.
Die Rechtsverordnung des deutschen Bundesinnenministeriums vom 17. Juni 2020, wonach Schengen-Visuminhaber bis zum 30. September 2020 ohne Verlängerung bleiben konnten, wird hiermit nicht verlängert.